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Online Poker Forum - Pokerverbot in Rheinland-Pfalz
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Asterix1982
Lucker No.1


Joined: 08 Nov 2007
Posts: 2159
Location: esp. HA PL table

PostPosted: Fri Jun 06, 2008 2:02 pm    Post subject: Reply with quote

jaja, der linker hat wieder zugeschlagen!
danke wuifä! Laughing
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Guenthi
Three of a Kind


Joined: 17 Oct 2007
Posts: 89
Location: Wien

PostPosted: Sun Jun 08, 2008 12:45 pm    Post subject: Reply with quote

Steinbeisser wrote:

In Österreich ist Poker schon lange erlaubt und lizensiert. Du findest sogar in Dörfern unter 5000 Einwohnern immer ein Pokercasino. Zumindestens war das bis vor 2 Jahren noch so. Wer von unseren Austrianern kann da mehr dazu sagen?


Hi, ob Pokern bei uns in Österreich erlaubt ist, ist bisher nicht geklärt. Es gibt zwar eine Reihe von Karten-Casinos, die jedoch immer wieder mit Anzeigen vom Finanzamt und - gerüchteweise - der Konkurrenz, nämlich dem Glücksspiel-Monopol-Betrieb Casinos Austria (die vor einigen Monaten auch einen Online-Pokerraum, win2day.at, eröffnet haben), eingedeckt werden. Eine solche Anzeige gab es beispielsweise kurz nach der Eröffnung gegen das bekannte Poker Royale in Wiener Neustadt (siehe z.B. http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/302458/index.do ). Ich habe bisher nirgends gelesen, ob dieses Verfahren noch läuft oder was der aktuelle Status ist.

Das Finanzministerium ist jedenfalls der Ansicht, dass Poker ein Glücksspiel ist und somit unter das Glücksspielmonopol fällt (abgesehen von geringfügigen Einsätzen von nicht mehr als 10 Euro Buy-in bei einem Turnier). Dabei wird auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 8.9.2005 verwiesen, in dem "7 Card Stud", "Texas Hold´Em" und "5 Card Draw" als Glücksspiele bezeichnet wurden. Mehr dazu findet man unter https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/glcksspielmonopol/hufiggestelltefrage_752/_start.htm?q=poker

Es ist somit auch nicht klar, ob Online-Pokern in Österreich legal ist (was aber natürlich, so wie in anderen Ländern, niemand vom Pokern abhält).
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Steinbeisser
Calling Station


Joined: 27 Aug 2007
Posts: 3027
Location: world wide web

PostPosted: Sun Jun 08, 2008 2:10 pm    Post subject: Reply with quote

Guenthi wrote:
Dabei wird auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 8.9.2005 verwiesen, in dem "7 Card Stud", "Texas Hold´Em" und "5 Card Draw" als Glücksspiele bezeichnet wurden.

Also ich weiß noch das es schon 2005 eine Webseite gab, von einem privaten Casinobetreiber für Pokerspiele. Es wurde damit geworben, dass eine offizielle Eraubnis euerer Behörden besteht und euere Behörden das Pokerspiel als Geschicklichkeitsspiel anerkennen. Kann natürlich sein, dass sich da einiges wieder geändert hat. Schade eigentlich. Crying or Very sad
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Guenthi
Three of a Kind


Joined: 17 Oct 2007
Posts: 89
Location: Wien

PostPosted: Sun Jun 08, 2008 4:09 pm    Post subject: Reply with quote

Wie auch immer die Gesetzeslage ist, solange keine endgültige Entscheidung eines Höchstgericht fällt (oder ein neues, klareres Gesetz kommt), werden jedenfalls fleißig neue Card-Casinos eröffnet (allein in den letzten paar Monaten haben bei uns in Wien zwei kleinere aufgemacht, und demnächst wird in einem Entertainment-Center - gleich neben meinem Arbeitsplatz, aus dem Bürofenster blicke ich direkt auf das Gebäude - ein weiteres folgen).

In Wien sind Geldautomaten mit kleinem Einsatz in Gasthäusern erlaubt - das sind die wirklichen Gefahren in punkto Spielsucht, denn auch wenn man immer nur einen kleinen Betrag einwerfen kann, kommt in ein paar Stunden eine beträchtliche Summe zusammen. Problematisch wird es, wenn es diesbezüglich zu einer Verschärfung kommt und dabei Poker undifferenziert als Glücksspiel betrachtet und verboten wird.
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Schinder75
High Card


Joined: 10 Apr 2008
Posts: 19
Location: Bremen

PostPosted: Mon Jun 09, 2008 3:09 am    Post subject: Reply with quote

Quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Staatsminister Bruch hat mich gebeten, Ihre an das Bürgerbüro der Landesregierung Rheinland-Pfalz adressierte E-Mail vom 29. Mai 2008 zu beantworten:

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist zwingend von einem Glücksspiel auszugehen, wenn die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt. Dass dies der Fall für alle aktuell gespielten Poker-Varianten (z.B. Texas Hold`em, 7 Card Stud, Omaha) ist, entspricht der Rechtsprechung deutscher Gerichte. Diese Einschätzung erfolgte unter Berücksichtigung des sicherlich bei diesen Spielarten möglichen Einflusses individueller (strategischer) Fähigkeiten auf den Spielausgang. Insoweit hatten die Gerichte die Aufassung vertreten, dass bei der Entscheidung, ob ein Spiel als Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel anzusehen ist, nicht auf die Fähigkeiten eines "Profi-Spielers" abzustellen ist, sondern die Situation eines Durchschnittsspielers maßgeblich ist.

Die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrages unter Beachtung der Rechtsprechung sicherzustellen, ist Aufgabe des Ministeriums des Innern und für Sport. Vor diesem Hintergrund ist der "Poker-Erlass" in Rheinland-Pfalz erlassen worden. In anderen Ländern sind vergleichbare Regelungen in Vorbereitung.

Für die Automatenspiele ist die Bundesregierung zuständig. Dort wird geprüft, in welchem Umfang die Gewerbeordnung, die das Glücksspiel in Spielhallen regelt, an die Inhalte des Glücksspielstaatsvertrages anzupassen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ministerium des Innern und für Sport
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001Sunny
Royal Flush


Joined: 08 Oct 2007
Posts: 669
Location: underneath your Radar

PostPosted: Mon Jun 09, 2008 10:46 am    Post subject: Reply with quote

Schinder75 wrote:
Quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Staatsminister Bruch hat mich gebeten, Ihre an das Bürgerbüro der Landesregierung Rheinland-Pfalz adressierte E-Mail vom 29. Mai 2008 zu beantworten:

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist zwingend von einem Glücksspiel auszugehen, wenn die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt. Dass dies der Fall für alle aktuell gespielten Poker-Varianten (z.B. Texas Hold`em, 7 Card Stud, Omaha) ist, entspricht der Rechtsprechung deutscher Gerichte. Diese Einschätzung erfolgte unter Berücksichtigung des sicherlich bei diesen Spielarten möglichen Einflusses individueller (strategischer) Fähigkeiten auf den Spielausgang. Insoweit hatten die Gerichte die Aufassung vertreten, dass bei der Entscheidung, ob ein Spiel als Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel anzusehen ist, nicht auf die Fähigkeiten eines "Profi-Spielers" abzustellen ist, sondern die Situation eines Durchschnittsspielers maßgeblich ist.

Die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrages unter Beachtung der Rechtsprechung sicherzustellen, ist Aufgabe des Ministeriums des Innern und für Sport. Vor diesem Hintergrund ist der "Poker-Erlass" in Rheinland-Pfalz erlassen worden. In anderen Ländern sind vergleichbare Regelungen in Vorbereitung.

Für die Automatenspiele ist die Bundesregierung zuständig. Dort wird geprüft, in welchem Umfang die Gewerbeordnung, die das Glücksspiel in Spielhallen regelt, an die Inhalte des Glücksspielstaatsvertrages anzupassen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ministerium des Innern und für Sport


Hmmm.
Geht das auch etwas genauer?

Von wem kommt dieser Brief?
Warum werden keine Bezüge (Aktenzeichen) genannt?
Welches Urteil bezieht sich auf "Profi-" bzw. "Durchschnittsspieler"?

Dieses Schreiben ist nicht belastbar. Es hat imho hinhaltenden Charakter (irgendwann wird schon Gras drüber gewachsen sein) und sieht nicht so aus, als entstamme es der Feder eines "Profis" (Verwaltungsjurist). Der Autor dürfte wohl eher (wenn überhaupt) ein Durchschnittsspieler (untere Referentenebene, vielleicht sogar "z.A.") sein.

Aber das passt ja ins Bild ...

Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad
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Schinder75
High Card


Joined: 10 Apr 2008
Posts: 19
Location: Bremen

PostPosted: Wed Jun 11, 2008 8:02 am    Post subject: Reply with quote

Quote:
Gerichtsurteil zu Pokerturniere
Gericht/Institution: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Erscheinungsdatum: 10.06.2008
Entscheidungsdatum: 10.06.2008
Aktenzeichen: 4 B 606/08


Zulässigkeit von Pokerturnieren


Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Pokerturnieren getroffen.

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Antragstellerin beabsichtigt die Durchführung von Pokerturnieren im Rahmen der "Poker-Bundesliga" in einer Gaststätte in Rheine. Bei diesen Turnieren wird um Gewinne gespielt, die Sponsoren zur Verfügung gestellt haben. Die Spielteilnehmer zahlen lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 15 €, die ausschließlich der Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten dient. Jeder Spieler erhält zu Beginn des Turniers eine bestimmte Anzahl von Jetons; die Möglichkeit eines Nachkaufs während des Turniers ("Re-Buy") besteht nicht. Im Dezember 2007 untersagte die Stadt Rheine (Antragsgegnerin) die Durchführung dieser Turniere mit sofortiger Wirkung. Sie ist der Auffassung, die Antragstellerin veranstalte im Rahmen der Turniere öffentliches Glücksspiel, das dem Straftatbestand des § 284 Abs. 1 StGB unterfalle. Der dagegen gerichtete vorläufige Rechtsschutzantrag der Antragstellerin wurde vom VG Münster mit Beschluss vom 03.04.2008 abgelehnt.

Der Beschwerde der Antragstellerin gegen diesen Beschluss hat das OVG Nordrhein-Westfalen stattgegeben.

Nach Auffassung des Gerichts ist das von der Antragsgegnerin ausgesprochene Verbot voraussichtlich rechtswidrig. Das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei kein verbotenes Glücksspiel i.S.v. § 284 Abs. 1 StGB. Ein solches Glücksspiel sei u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen erwächst. Die von der Antragstellerin erhobene Teilnahmegebühr stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar, weil sie nicht der Finanzierung der Gewinne, sondern ausschließlich der Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten dient. Soweit im Rahmen solcher Pokerturniere für (andere) illegale Pokerveranstaltungen geworben wird, komme grundsätzlich nur ein Verbot der Werbung dafür, nicht aber des ganzen Turniers, auf dem geworben wird, in Betracht. Das Gericht weist allerdings darauf hin, dass die Antragsgegnerin nunmehr zu prüfen hat, ob es sich bei den Pokerveranstaltungen um andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung (§ 33 d) handelt und sie zu untersagen sind, weil die erforderlichen Voraussetzungen (Erlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung) fehlen. Diese Entscheidung könne das Gericht selbst nicht treffen, weil bei einem solchen Verbot der Behörde Ermessen zustehe.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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MattMPH
Full House


Joined: 07 Apr 2008
Posts: 221
Location: Koblenz, Pokerprovinz RLP

PostPosted: Wed Jun 11, 2008 5:16 pm    Post subject: Reply with quote

na das ist ja mal ne gute nachricht, auch wenn's die "pokerbundesliga" betrifft, mit denen ich eigentlich nur schlechte erfahrung hatte. den text des urteils hab ich mal gleich ans innenministerium gemailt.

danke für die info schinder75!!
Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy
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De-pri 84
Pair


Joined: 05 Jun 2008
Posts: 22

PostPosted: Mon Jun 16, 2008 5:02 pm    Post subject: Reply with quote

Naja ich weiss nicht... Ich habe als Kind schon gepokert und hat es mir geschadet? Abgesehen von den 500.000€ Schulden? Very Happy ICH DENKE NICHT! ^^

Hm... Als 16 Jähriger müsste man eigentlich auch schon Kontrolle über sein Geld und pokern haben, wieso Poker verbieten wollen, wenn die meisten kaum noch einzahlen, sondern eher Bonusgeld nehmen oder Freerolls zocken um sich damit ein bisschen Taschengeld zu verdienen.
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Mfrog
Straight Flush


Joined: 10 Oct 2007
Posts: 457
Location: Hamburg

PostPosted: Tue Jun 17, 2008 11:17 am    Post subject: Reply with quote

Münster (ddp-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster statt.

Quelle: dernewsticker.de
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